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Spanien · Den Winter im Süden verbringen

Überwintern in Spanien: Aufenthalt, Steuer, Krankenversicherung und Klima

Als Deutscher können Sie den ganzen Winter ohne Visum in Spanien verbringen; bleiben Sie länger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb dieser Frist ins spanische Ausländerregister eintragen lassen. Mit Ihrer Wohnung in Deutschland bleiben Sie dort gemeldet und steuerpflichtig, die Europäische Krankenversicherungskarte deckt notwendige Behandlungen im öffentlichen System, und am mildesten sind die Winter laut den Klimawerten der Wetterbehörde AEMET auf den Kanaren, auf dem Festland an der Küste zwischen Alicante und Málaga.

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Drei Monate ohne Formalitäten, danach die Eintragung

Für die Einreise genügt Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass (Auswärtiges Amt). Bleiben Sie länger als drei Monate, haben Sie als EU-Bürger ein Aufenthaltsrecht, sofern Sie ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung für alle Risiken in Spanien haben. Die Eintragung ins zentrale Ausländerregister beantragen Sie dann persönlich, spätestens drei Monate nach der Einreise (Real Decreto 240/2007, Art. 7).

Für den typischen Winter heißt das: Wer von Anfang November bis Ende März bleibt, also rund fünf Monate, braucht die Eintragung; wer nach spätestens drei Monaten wieder abreist, nicht. Zuständig ist die Ausländerbehörde der Provinz oder das Polizeikommissariat.

Steuerlich entscheidet nicht diese Eintragung, sondern die Zahl der Tage im Land und der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Steuern: Deutschland bleibt zuständig, Spanien zählt die Tage

Behalten Sie Ihre Wohnung in Deutschland und nutzen sie weiter, haben Sie dort einen Wohnsitz und bleiben unbeschränkt steuerpflichtig (§ 8 AO, § 1 EStG). Spanien betrachtet Sie als steuerlich ansässig, sobald Sie sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage dort aufhalten; kurze Abwesenheiten zählen mit, es sei denn, Sie weisen Ihre steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat nach (Ley 35/2006, Art. 9).

Weil der Winter über den Jahreswechsel reicht, verteilen sich die Tage auf zwei Kalenderjahre:

Aufenthaltstage je Kalenderjahr, drei Beispiele
AufenthaltTage im ersten JahrTage im zweiten Jahr
1. November bis 31. März6190
15. Oktober bis 15. April78105
1. Oktober bis 30. April92120

Eigene Rechnung, einschließlich An- und Abreisetag, Februar mit 28 Tagen. Verbringen Sie im selben Jahr weitere Wochen in Spanien, etwa im Sommer, kommen diese Tage hinzu.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen beider Staaten, legt das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen fest, wo Sie als ansässig gelten. Wer mit dem Gedanken spielt, länger zu bleiben, sollte das vorher mit einem Steuerberater klären.

Krankenversicherung: was die EHIC deckt und was nicht

Gesetzlich Versicherte nutzen in Spanien die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite ihrer Gesundheitskarte. Sie erhalten damit die Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems, die sich während des Aufenthalts als medizinisch notwendig erweisen, nach spanischem Recht und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer. Die DVKA fasst in ihrem Merkblatt „Urlaub in Spanien“ (Stand 1. Februar 2026) zusammen:

Behandlung mit der EHIC in Spanien
LeistungWas giltZu beachten
Hausarztin den öffentlichen Gesundheitszentren (Centros de Atención Primaria)EHIC und Personalausweis vorlegen
Facharztnur mit Überweisung aus dem Gesundheitszentrumgilt auch für Spritzen und Verbände durch Pflegekräfte
NotfallAmbulanz, Krankenhaus oder Notruf 112auch ohne Überweisung
Medikamenteauf amtlichem Rezept, zehn Tage gültigZuzahlung 50 %, für Rentner 10 %
Zahnbehandlungfür Erwachsene in der Regel nur NotfallversorgungAusnahmen u. a. für Schwangere
Private Praxen, Rücktransportnicht gedecktprivate Auslandsreise-Krankenversicherung

Rücktransport, spanische Zuzahlungen und private Behandler zahlt die gesetzliche Kasse nicht; die DVKA empfiehlt deshalb dringend eine private Auslandsreise-Krankenversicherung, ebenso das Auswärtige Amt. Achten Sie auf die versicherte Reisedauer: Die meisten Policen decken nach Angaben der Stiftung Warentest Reisen von bis zu 70 Tagen ab, wer länger als zehn Wochen unterwegs ist, braucht einen Langzeittarif (Stand Oktober 2026).

Müssen Sie eine Behandlung selbst bezahlen, lassen Sie sich eine quittierte Rechnung mit allen Leistungen und Preisen geben und heben Sie auch Quittungen über Zuzahlungen auf; die Kasse prüft dann, was sie erstattet. Wer Dialyse oder Sauerstoff braucht, nimmt schon vor der Reise Kontakt mit der zuständigen Region auf.

Rente, Pflegegeld und Grundsicherung während des Winters

An Ihrer gesetzlichen Rente ändert ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland nichts; sie wird wie bisher auf Ihr Konto überwiesen (Deutsche Rentenversicherung). Auch Pflegegeld ruht nicht, solange Sie sich in einem Mitgliedstaat der EU aufhalten (§ 34 Abs. 1a SGB XI).

Anders bei der Grundsicherung im Alter: Wer sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhält, erhält nach der vierten Woche bis zur nachgewiesenen Rückkehr keine Leistungen (§ 41a SGB XII). Für einen Winter im Süden bedeutet das den Verlust der Leistung ab der fünften Woche.

Die Wohnung in Deutschland: Meldung und Padrón

Abmelden muss sich nur, wer aus einer Wohnung auszieht und in Deutschland keine neue bezieht (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Wer seine Wohnung behält und nur den Winter in Spanien verbringt, bleibt also gemeldet. Wer ganz umziehen möchte, findet die Schritte unter Auswandern nach Spanien.

In Spanien muss sich jeder, der dort lebt, im Padrón der Gemeinde eintragen, in der er gewöhnlich wohnt (Ley 7/1985, Art. 15). Ob ein Winteraufenthalt als gewöhnlicher Wohnsitz zählt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich; fragen Sie im Rathaus Ihres Winterorts nach.

Wo der Winter am mildesten ist

Die Wetterbehörde AEMET veröffentlicht für ihre Hauptstationen langjährige Mittelwerte. Die Tabelle zeigt für den Januar die mittleren Höchst- und Tiefstwerte, die Regentage von Dezember bis Februar und die Sonnenstunden im Januar.

Winterklima nach AEMET, Mittelwerte 1981–2010
StationJanuar: HöchstwertJanuar: TiefstwertRegentage Dez.–Feb.Sonnenstunden Januar
Tenerife Sur, Flughafen (Kanaren)21,7 °C15,2 °C7,5193
Gran Canaria, Flughafen (Kanaren)20,8 °C15,0 °C10,6184
Alicante (Costa Blanca)17,0 °C6,3 °C10,4181
Almería, Flughafen16,9 °C8,3 °C9,1194
Málaga, Flughafen (Costa del Sol)16,8 °C7,4 °C17,2180
Murcia (1984–2010)16,6 °C4,7 °C11,3189
Valencia16,4 °C7,1 °C13,1171
Sevilla, Flughafen16,0 °C5,7 °C19,4183
Palma, Flughafen (Mallorca)15,2 °C3,8 °C17,2163

Regentage sind Tage mit mindestens 1 mm Niederschlag, summiert aus den Monatswerten für Dezember, Januar und Februar. AEMET weist auf den Stationsseiten die Normalwerte 1981–2010 aus, für Murcia 1984–2010.

Am wärmsten sind die Kanaren, mit Tageswerten um 21 Grad und Nächten um 15 Grad. Auf dem Festland erreichen die Höchstwerte an der Küste zwischen Alicante und Málaga im Januar rund 17 Grad; Almería hat dort die wenigsten Regentage, Málaga fast doppelt so viele. Mallorca ist kühler: Am Flughafen Palma liegen die Nächte im Januar im Mittel unter 4 Grad, bei rund fünf Frosttagen.

Orte, Preise und Entfernungen an der Küste um Málaga vergleicht Immobilien an der Costa del Sol, die Ortsteile der größten Stadt dort beschreibt Haus kaufen in Marbella.

Mieten oder kaufen

Wer statt jedes Jahr zu mieten eine eigene Bleibe für den Winter sucht, findet die Grundlagen unter Wohnung kaufen in Spanien und Haus kaufen in Spanien. Wie Sie die spanische Ausländernummer bekommen, erklärt NIE-Nummer beantragen.

Stand der Angaben ist der 2. November 2026; sie dienen der Information, nicht der Beratung. Klären Sie Ihre Lage mit Ihrer Krankenkasse und einem deutschen Steuerberater, bei einem Kauf zusätzlich mit einem unabhängigen spanischen Anwalt (abogado).

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Häufige Fragen

Wie lange darf man als Rentner in Spanien überwintern?

Eine feste Höchstdauer gibt es für EU-Bürger nicht. Bis zu drei Monate genügt der Ausweis; wer länger bleibt, beantragt innerhalb von drei Monaten nach der Einreise persönlich die Eintragung ins Ausländerregister und braucht ausreichende Mittel sowie eine Krankenversicherung für alle Risiken in Spanien (Real Decreto 240/2007, Art. 7). Steuerlich wird es ab mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr wichtig.

Reicht die EHIC zum Überwintern in Spanien?

Für medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen System ja, mit spanischen Zuzahlungen: Für Medikamente zahlen Sie 50 Prozent, als Rentner 10 Prozent. Nicht gedeckt sind private Ärzte, der Rücktransport und für Erwachsene die meisten Zahnbehandlungen. Die DVKA empfiehlt deshalb dringend eine private Auslandsreise-Krankenversicherung; für mehr als zehn Wochen braucht man laut Stiftung Warentest meist einen Langzeittarif.

Muss ich mich abmelden, wenn ich den Winter in Spanien verbringe?

Nein. Abmelden muss sich nur, wer aus seiner Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht. Wer seine Wohnung behält, bleibt gemeldet, behält seinen steuerlichen Wohnsitz und ist weiter unbeschränkt steuerpflichtig. In Spanien kann zusätzlich die Eintragung ins Ausländerregister nötig sein, wenn Sie länger als drei Monate bleiben.

Ab wie vielen Tagen ist man in Spanien steuerpflichtig?

Spanien behandelt Sie als steuerlich ansässig, sobald Sie in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage im Land verbringen oder Ihre wirtschaftlichen Interessen dort ihren Schwerpunkt haben. Kurze Abwesenheiten werden eingerechnet, wenn Sie keinen Steuerwohnsitz in einem anderen Staat belegen. Ein Winter von November bis März verteilt sich auf zwei Kalenderjahre, mit 61 und 90 Tagen.

Wo ist es im Winter in Spanien am wärmsten?

Auf den Kanaren. Am Flughafen Tenerife Sur liegt der mittlere Höchstwert im Januar bei 21,7 Grad, der Tiefstwert bei 15,2 Grad; Gran Canaria ist ähnlich. Auf dem Festland erreichen Alicante, Almería und Málaga im Januar rund 17 Grad am Tag und 6 bis 8 Grad in der Nacht, wobei Almería die wenigsten Regentage hat (AEMET, 1981–2010).

Bekomme ich meine Rente, wenn ich mehrere Monate in Spanien bin?

Ja. Ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland ändert an der gesetzlichen Rente nichts, sie wird weiter auf Ihr Konto gezahlt. Auch Pflegegeld läuft bei Aufenthalten in EU-Staaten weiter. Die Grundsicherung im Alter entfällt dagegen ab der fünften Woche eines ununterbrochenen Auslandsaufenthalts bis zur nachgewiesenen Rückkehr (§ 41a SGB XII).

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Auch verfügbar in: English · Nederlands

Quellen

  1. Auswärtiges Amt, Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand 2. November 2026)
  2. Real Decreto 240/2007, Aufenthalt von EU-Bürgern, Art. 7, konsolidierte Fassung (BOE)
  3. Ley 35/2006 del IRPF, Art. 9, konsolidierte Fassung (BOE)
  4. Abgabenordnung, § 8 Wohnsitz (gesetze-im-internet.de)
  5. Einkommensteuergesetz, § 1 Steuerpflicht (gesetze-im-internet.de)
  6. GKV-Spitzenverband, DVKA: Urlaub in Spanien, Merkblatt über Leistungen der Krankenversicherung (Stand 1. Februar 2026)
  7. GKV-Spitzenverband, DVKA: Touristen (EHIC auf der Rückseite der Gesundheitskarte)
  8. Stiftung Warentest, Langzeit-Auslandskrankenversicherung im Vergleich (Stand 16. Oktober 2026; Verbraucherorganisation, keine Behörde)
  9. Deutsche Rentenversicherung, Rente im Ausland: Umzug und vorübergehender Aufenthalt
  10. Sozialgesetzbuch XI, § 34 Ruhen der Leistungsansprüche (gesetze-im-internet.de)
  11. Sozialgesetzbuch XII, § 41a Vorübergehender Auslandsaufenthalt (gesetze-im-internet.de)
  12. Bundesmeldegesetz, § 17 Anmeldung, Abmeldung (gesetze-im-internet.de)
  13. Ley 7/1985 Reguladora de las Bases del Régimen Local, Art. 15 (BOE)
  14. AEMET, Valores climatológicos normales 1981–2010: Tenerife Sur Aeropuerto (C429I)
  15. AEMET, Valores climatológicos normales 1981–2010: Gran Canaria Aeropuerto (C649I)
  16. AEMET, Valores climatológicos normales 1981–2010: Alacant/Alicante (8025)
  17. AEMET, Valores climatológicos normales 1981–2010: Almería Aeropuerto (6325O)
  18. AEMET, Valores climatológicos normales 1981–2010: Málaga Aeropuerto (6155A)
  19. AEMET, Valores climatológicos normales 1984–2010: Murcia (7178I)
  20. AEMET, Valores climatológicos normales 1981–2010: València (8416)
  21. AEMET, Valores climatológicos normales 1981–2010: Sevilla Aeropuerto (5783)
  22. AEMET, Valores climatológicos normales 1981–2010: Palma de Mallorca Aeropuerto (B278)

Zuletzt geprüft am 2026-11-02. Regeln und Sätze ändern sich; dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Lassen Sie Ihre eigene Situation von einem unabhängigen spanischen Anwalt (abogado) oder Steuerberater prüfen, bevor Sie handeln.