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Spanien · Auswandern aus Deutschland

Auswandern nach Spanien: was in Deutschland und was in Spanien zu erledigen ist

Wer aus Deutschland nach Spanien auswandert, meldet sich am alten Wohnort ab, klärt Steuer, Krankenkasse und Rentenzahlung und lässt sich in Spanien innerhalb von drei Monaten nach der Einreise ins Ausländerregister eintragen. Dazu kommen das Padrón im Rathaus, der Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem und ab mehr als 183 Tagen im Jahr die spanische Steuerpflicht auf das Welteinkommen, einschließlich der Meldung von Auslandsvermögen über 50.000 Euro je Vermögensart (Modelo 720).

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Die Checkliste auf einen Blick

Manche Schritte müssen vor dem Umzug erledigt sein, andere beginnen erst in Spanien. Die Tabelle nennt die zuständige Stelle, die Frist und die Rechtsgrundlage, Stand 2. November 2026.

Auswandern nach Spanien: Pflichten und Fristen
SchrittZuständigFristGrundlage
Umzug für die Rentenzahlung meldenRenten Service der Deutschen Postspätestens zwei Monate vor dem UmzugDeutsche Rentenversicherung
Formular S1 beantragen (Rentner)eigene gesetzliche Krankenkasserechtzeitig vor dem UmzugDVKA; Verbraucherzentrale NRW
AbmeldungMeldebehördefrühestens eine Woche vor, spätestens zwei Wochen nach dem Auszug§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
Eintragung ins AusländerregisterOficina de Extranjeros der Provinz oder Polizeikommissariatinnerhalb von drei Monaten nach der EinreiseReal Decreto 240/2007, Art. 7
Eintragung ins PadrónRathaus (Ayuntamiento) des Wohnortskeine Frist genannt; Pflicht für alle, die in Spanien lebenLey 7/1985, Art. 15
Formular S1 vorlegenINSS-Büro am spanischen Wohnortnach dem ZuzugDVKA
Auslandsvermögen melden (Modelo 720)Agencia Tributaria1. Januar bis 31. März des Folgejahres, wenn ein Block 50.000 Euro übersteigtAgencia Tributaria
Unbefristeten Führerschein erneuernVerkehrsbehörde DGTzwei Jahre nach Begründung des Wohnsitzes in SpanienDirección General de Tráfico

Abmeldung in Deutschland

Wer aus seiner Wohnung auszieht und in Deutschland keine neue bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden. Möglich ist das frühestens eine Woche vorher; das Melderegister wird zum Tag des Auszugs fortgeschrieben (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz).

Behalten Sie dagegen eine Wohnung, entfällt die Abmeldung. Das hat steuerliche Folgen: Einen Wohnsitz hat, wer eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird (§ 8 Abgabenordnung). Wer nur die kalten Monate im Süden verbringt, findet die passenden Regeln unter Überwintern in Spanien.

Steuern: von unbeschränkt zu beschränkt steuerpflichtig

Unbeschränkt steuerpflichtig ist in Deutschland, wer hier einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 1 EStG); ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt stets als gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO). Nach dem Wegzug sind Sie nur noch mit inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig, zum Beispiel mit Ihrer deutschen Rente (§ 1 Abs. 4 EStG).

Zuständig für alle, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen, ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg. Bei beschränkter Steuerpflicht entfallen Grundfreibetrag und Ehegattensplitting. Auf Antrag werden Sie wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt, wenn mindestens 90 Prozent Ihrer Einkünfte der deutschen Steuer unterliegen oder die übrigen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen (§ 1 Abs. 3 EStG); EU-Bürger können dann mit dem Ehepartner zusammen veranlagt werden.

Wie Deutschland und Spanien eine Rente aufteilen, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, das die spanische Steuerverwaltung seit dem Steuerjahr 2013 anwendet:

Deutsche Alterseinkünfte bei Wohnsitz in Spanien (Agencia Tributaria, Seite vom 8. April 2026)
LeistungSpanienDeutschland
Gesetzliche Rente, Anspruch vor 2015 entstandenbesteuertkein Besteuerungsrecht
Gesetzliche Rente, Anspruch 2015 bis 2029 entstandenbesteuert, rechnet die deutsche Steuer anhöchstens 5 % des Bruttobetrags
Gesetzliche Rente, Anspruch ab 2030 entstandenbesteuert, rechnet die deutsche Steuer anhöchstens 10 % des Bruttobetrags
Andere Renten aus Beiträgen, die mehr als zwölf Jahre steuerlich gefördert wurdenbesteuert, mit Anrechnungwie bei der gesetzlichen Rente
Beamtenpensionsteuerfrei, zählt aber für den Steuersatzbesteuert (Ausnahme: spanische Staatsangehörige)

Maßgeblich ist laut Agencia Tributaria der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch auf die Rente entsteht, nicht der Umzug. Wie Ihre eigenen Renten einzuordnen sind, sollte ein Steuerberater prüfen.

Krankenversicherung: wer in der deutschen Kasse bleibt

Sind Sie in Deutschland gesetzlich versichert, beziehen eine Rente der Deutschen Rentenversicherung und haben in Spanien keinen eigenen Anspruch, etwa aus einer Beschäftigung oder einer spanischen Rente, bleiben Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse versichert. Die Beiträge zahlen Sie weiter dort, in Spanien fallen keine an. So beschreibt es das Merkblatt der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) für Rentner mit Wohnort im Ausland.

Für sich und jeden mitversicherten Angehörigen erhalten Sie von der Kasse ein eigenes Formular S1, das Sie beim INSS an Ihrem spanischen Wohnort vorlegen. Nach dessen Bestätigung bekommen Sie alle Sachleistungen wie spanische Versicherte, einschließlich der dort üblichen Zuzahlungen. Geldleistungen wie Pflegegeld zahlt weiter die deutsche Kasse, und bei Besuchen in Deutschland gilt Ihre Gesundheitskarte wie bisher.

Kommt eine spanische Rente hinzu, wechselt der Schutz in der Regel in das spanische System. Über den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet laut Deutscher Rentenversicherung immer die jeweilige Krankenkasse. Wer im Ausland Pflegegeld bezieht, muss der Pflegekasse zudem mehrmals im Jahr einen Beratungsbesuch nachweisen (DVKA).

Wer noch keine Rente bezieht, braucht für die Anmeldung in Spanien eine Krankenversicherung, die alle Risiken im Land abdeckt, öffentlich oder privat (Orden PRE/1490/2012). Daneben bietet Spanien den Convenio especial an, eine Versicherung gegen Monatsbeitrag: 60 Euro unter 65 Jahren, 157 Euro ab 65. Voraussetzung sind die Eintragung im Padrón, ein Jahr Wohnzeit, wobei Zeiten in anderen EU-Staaten mitzählen, und kein anderer Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ministerio de Sanidad).

Rente: Zahlung nach Spanien und Lebensnachweis

In ein EU-Land wie Spanien zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Rente in voller Höhe, auf ein Konto Ihrer Wahl, auch bei einer spanischen Bank. Den Umzug melden Sie dem Renten Service der Deutschen Post spätestens zwei Monate vorher. Die Rentenversicherung rät zu einer Beratung vor dem Umzug; ihre kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800 ist auch aus Spanien erreichbar.

Einmal im Jahr, meist zur Jahresmitte, fordert der Renten Service einen Lebensnachweis an. Bestätigen können ihn Behörden, Banken oder deutsche Auslandsvertretungen wie das Konsulat in Málaga; alternativ geht es digital mit dem persönlichen QR-Code aus dem Anschreiben und Ihrem Ausweis. Mit mehreren EU-Staaten ersetzt ein elektronischer Datenaustausch die Bescheinigung.

Laut Rentenversicherung gehen mehr als 1,7 Millionen Renten ins Ausland, vor allem nach Italien, Spanien und Österreich (Stand Juni 2026).

Führerschein, Konto und Bargeld

Ihr deutscher Führerschein wird in Spanien anerkannt und gilt, solange er gültig ist; umtauschen müssen Sie ihn nicht. Hat er kein Ablaufdatum oder eine Gültigkeit von mehr als 15 Jahren, ist er zwei Jahre nach Begründung Ihres Wohnsitzes in Spanien bei der Verkehrsbehörde DGT zu erneuern, und Sie erhalten dabei einen spanischen Führerschein. Für über 70-Jährige ist das Verfahren gebührenfrei.

Das deutsche Konto können Sie behalten. Wer Zahlungen von inländischen Konten annimmt, darf Ihr Konto nicht ablehnen, nur weil es in einem anderen EU-Land geführt wird (Your Europe). Banken erfragen per Selbstauskunft Ihre steuerliche Ansässigkeit; Konten von Kunden, die in einem anderen Teilnehmerstaat steuerlich ansässig sind, melden sie dem Bundeszentralamt für Steuern, das die Daten an diesen Staat weitergibt.

Bargeld ab 10.000 Euro ist bei der Ein- und Ausreise in Spanien anzumelden, auch bei Reisen innerhalb der EU (Auswärtiges Amt).

In Spanien: Ausländerregister und Padrón

Als EU-Bürger dürfen Sie länger als drei Monate in Spanien leben, wenn Sie dort arbeiten oder ausreichende Mittel sowie eine Krankenversicherung haben, die alle Risiken in Spanien abdeckt (Real Decreto 240/2007, Art. 7). Die Eintragung ins zentrale Ausländerregister beantragen Sie persönlich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise, bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) der Provinz oder beim zuständigen Polizeikommissariat; die Bescheinigung wird sofort ausgestellt.

Einen festen Mindestbetrag gibt es nicht. Die Behörde prüft den Einzelfall und hält Mittel oberhalb der Grenze für ausreichend, die das jährliche Haushaltsgesetz für beitragsunabhängige Leistungen festlegt; Rentner belegen die Krankenversicherung mit ihrem Anspruch aus Deutschland (Orden PRE/1490/2012). Die spanische Ausländernummer ist ein eigenes Thema: NIE-Nummer beantragen.

Unabhängig davon muss sich jeder, der in Spanien lebt, im Padrón der Gemeinde eintragen, in der er gewöhnlich wohnt; wer in mehreren Gemeinden lebt, dort, wo er den größeren Teil des Jahres verbringt (Ley 7/1985, Art. 15). Der Eintrag gilt als Nachweis von Wohnsitz und Adresse, und der Convenio especial setzt ihn voraus.

Steuern in Spanien: 183 Tage und Modelo 720

In Spanien steuerlich ansässig ist, wer sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage im Land aufhält oder dort den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen hat. Gelegentliche Abwesenheiten werden mitgezählt, solange Sie nicht nachweisen, dass Sie in einem anderen Staat steuerlich ansässig sind; leben Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien, wird die Ansässigkeit vermutet (Ley 35/2006, Art. 9). Wer ansässig ist, versteuert sein Einkommen aus aller Welt (Art. 2).

Gelten Sie nach den Regeln beider Länder als ansässig, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen, welcher Staat Vorrang hat. Das sollte ein Steuerberater für Ihr Umzugsjahr prüfen.

Ansässige müssen außerdem ihr Vermögen im Ausland melden, mit dem Modelo 720. Es umfasst drei Blöcke: Konten, Wertpapiere und Versicherungen sowie Immobilien, und dazu zählt auch ein Haus, das Sie in Deutschland behalten. Gemeldet wird jeder Block, dessen Wert 50.000 Euro übersteigt, zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres; eine neue Meldung ist erst fällig, wenn ein Block um mehr als 20.000 Euro gewachsen ist.

Die Sanktionen bei Verstößen hat Spanien nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Januar 2022 (C-788/19) mit dem Gesetz 5/2022 neu geregelt. Kryptowerte im Ausland gehören nicht in das Modelo 720; für sie gibt es eine eigene Erklärung.

Bevor Sie umziehen

Was hier steht, entspricht den Regeln am 2. November 2026; eine persönliche Beratung kann es nicht ersetzen. Lassen Sie Ihre Lage vor dem Umzug von einem deutschen Steuerberater und einem unabhängigen spanischen Anwalt (abogado) prüfen, besonders die Besteuerung der Rente, eine doppelte Ansässigkeit und die Vermögensmeldung.

Wer in Spanien eine Immobilie sucht, findet die Grundlagen unter Haus kaufen in Spanien und Wohnung kaufen in Spanien, einen Küstenvergleich unter Immobilien an der Costa del Sol und alle deutschsprachigen Seiten in der Übersicht.

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Häufige Fragen

Muss ich mich abmelden, wenn ich nach Spanien auswandere?

Ja, wenn Sie in Deutschland keine Wohnung behalten. Die Abmeldung erfolgt bei der Meldebehörde, frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Wer eine Wohnung behält und weiter nutzt, meldet sich nicht ab, behält dann aber auch seinen Wohnsitz im Sinne des Steuerrechts und bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Bleibe ich als Rentner in Spanien in der gesetzlichen Krankenkasse?

Ja, wenn Sie eine deutsche Rente beziehen und in Spanien keinen eigenen Anspruch haben, etwa aus Arbeit oder einer spanischen Rente. Die Beiträge zahlen Sie weiter an Ihre deutsche Kasse. Mit dem Formular S1, das Sie beim INSS vorlegen, werden Sie wie spanische Versicherte behandelt, samt spanischer Zuzahlungen. Über den Verbleib entscheidet im Einzelfall die Krankenkasse.

Wo wird meine deutsche Rente versteuert, wenn ich in Spanien lebe?

In Spanien, das als Wohnsitzstaat das Welteinkommen besteuert. Ist der Anspruch auf die gesetzliche Rente zwischen 2015 und 2029 entstanden, darf Deutschland zusätzlich bis zu 5 Prozent des Bruttobetrags erheben, bei Ansprüchen ab 2030 bis zu 10 Prozent; Spanien rechnet diese Steuer an. Beamtenpensionen besteuert Deutschland. Zuständig auf deutscher Seite ist das Finanzamt Neubrandenburg.

Wie lange darf ich als Deutscher in Spanien bleiben, ohne mich anzumelden?

Drei Monate. Wer länger bleiben will, beantragt innerhalb von drei Monaten nach der Einreise persönlich die Eintragung ins zentrale Ausländerregister (Real Decreto 240/2007, Art. 7). Voraussetzung sind eine Arbeit in Spanien oder ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung für alle Risiken. Davon getrennt ist die Pflicht, sich im Padrón der Gemeinde einzutragen, in der Sie wohnen.

Was ist das Modelo 720 in Spanien?

Eine Meldung der spanischen Steuerverwaltung über Vermögen im Ausland, die alle steuerlich Ansässigen betrifft. Sie umfasst drei Blöcke, nämlich Konten, Wertpapiere und Versicherungen sowie Immobilien, und ist für jeden Block fällig, dessen Wert 50.000 Euro übersteigt. Frist ist der 1. Januar bis 31. März des Folgejahres. Ein Haus, das Sie in Deutschland behalten, zählt zum Block Immobilien.

Muss ich meinen deutschen Führerschein in Spanien umtauschen?

Nein, er gilt weiter, solange er gültig ist, und ein Umtausch ist freiwillig. Hat er kein Ablaufdatum oder eine Gültigkeit von mehr als 15 Jahren, müssen Sie ihn zwei Jahre nach Begründung Ihres Wohnsitzes in Spanien bei der Verkehrsbehörde DGT erneuern lassen und erhalten dann einen spanischen Führerschein. Dafür verlangt die DGT ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis eines zugelassenen Untersuchungszentrums.

Mehr zu Spanien

Auch verfügbar in: English · Nederlands

Quellen

  1. Bundesmeldegesetz, § 17 Anmeldung, Abmeldung (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de)
  2. Einkommensteuergesetz, § 1 Steuerpflicht (gesetze-im-internet.de)
  3. Abgabenordnung, § 8 Wohnsitz (gesetze-im-internet.de)
  4. Abgabenordnung, § 9 Gewöhnlicher Aufenthalt (gesetze-im-internet.de)
  5. Finanzamt Neubrandenburg, Rente im Ausland: zentrale Zuständigkeit
  6. Finanzamt Neubrandenburg, Die beschränkte und die unbeschränkte Steuerpflicht
  7. Agencia Tributaria, Residentes que obtienen rentas en Alemania: pensiones (Seite aktualisiert 8. April 2026)
  8. GKV-Spitzenverband, DVKA: Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland, Merkblatt für Rentner (Fassung 1. August 2021, auf der Website der Deutschen Botschaft Prag)
  9. GKV-Spitzenverband, DVKA: Rentnerinnen und Rentner (Merkblätter, Pflegegeld im Ausland)
  10. Verbraucherzentrale NRW, Krankenversicherung im Ausland: Wie lange bin ich geschützt? (Stand 19. Mai 2026)
  11. Your Europe, Krankenversicherungsschutz im Gastland (Formular S1)
  12. Deutsche Rentenversicherung, Rente im Ausland: Umzug
  13. Deutsche Rentenversicherung, Meldung „Rente im Ausland“ (2. Juni 2026)
  14. Auswärtiges Amt, Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand 2. November 2026)
  15. Auswärtiges Amt, Deutsche Vertretungen in Spanien
  16. Dirección General de Tráfico, Trasladarte a España desde un país de la Unión Europea
  17. Bundeszentralamt für Steuern, Common Reporting Standard (Selbstauskünfte)
  18. Your Europe, Zahlungen, Überweisungen und Schecks (IBAN-Diskriminierung)
  19. Real Decreto 240/2007, Aufenthalt von EU-Bürgern, Art. 7, konsolidierte Fassung (BOE)
  20. Orden PRE/1490/2012 zur Anwendung von Art. 7 RD 240/2007 (BOE-A-2012-9218)
  21. Ley 7/1985 Reguladora de las Bases del Régimen Local, Art. 15 und 16 (BOE)
  22. Ministerio de Sanidad, Convenio especial de prestación de asistencia sanitaria
  23. Ley 35/2006 del IRPF, Art. 2 und 9, konsolidierte Fassung (BOE)
  24. Agencia Tributaria, Modelo 720: preguntas frecuentes (drei Informationsblöcke)
  25. Agencia Tributaria, Modelo 720: forma de calcular el límite que obliga a declarar (50.000 Euro)
  26. Agencia Tributaria, Modelo 720: frecuencia en la presentación (20.000 Euro)
  27. Agencia Tributaria, Modelo 720: plazos de presentación
  28. Agencia Tributaria, Modelo 720: sanciones y efectos (Ley 5/2022, EuGH C-788/19)
  29. Agencia Tributaria, Modelo 720: Verfahrensseite mit Hinweis zu virtuellen Währungen

Zuletzt geprüft am 2026-11-02. Regeln und Sätze ändern sich; dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Lassen Sie Ihre eigene Situation von einem unabhängigen spanischen Anwalt (abogado) oder Steuerberater prüfen, bevor Sie handeln.