Spanien · Auswandern aus Deutschland
Wer aus Deutschland nach Spanien auswandert, meldet sich am alten Wohnort ab, klärt Steuer, Krankenkasse und Rentenzahlung und lässt sich in Spanien innerhalb von drei Monaten nach der Einreise ins Ausländerregister eintragen. Dazu kommen das Padrón im Rathaus, der Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem und ab mehr als 183 Tagen im Jahr die spanische Steuerpflicht auf das Welteinkommen, einschließlich der Meldung von Auslandsvermögen über 50.000 Euro je Vermögensart (Modelo 720).
Sie denken über ein Haus in Spanien nach? Vier kurze Fragen, dann erfahren Sie ehrlich, was Ihr Budget erreicht und ob Ihr Zeitplan passt.
Passt es? →Manche Schritte müssen vor dem Umzug erledigt sein, andere beginnen erst in Spanien. Die Tabelle nennt die zuständige Stelle, die Frist und die Rechtsgrundlage, Stand 2. November 2026.
| Schritt | Zuständig | Frist | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Umzug für die Rentenzahlung melden | Renten Service der Deutschen Post | spätestens zwei Monate vor dem Umzug | Deutsche Rentenversicherung |
| Formular S1 beantragen (Rentner) | eigene gesetzliche Krankenkasse | rechtzeitig vor dem Umzug | DVKA; Verbraucherzentrale NRW |
| Abmeldung | Meldebehörde | frühestens eine Woche vor, spätestens zwei Wochen nach dem Auszug | § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz |
| Eintragung ins Ausländerregister | Oficina de Extranjeros der Provinz oder Polizeikommissariat | innerhalb von drei Monaten nach der Einreise | Real Decreto 240/2007, Art. 7 |
| Eintragung ins Padrón | Rathaus (Ayuntamiento) des Wohnorts | keine Frist genannt; Pflicht für alle, die in Spanien leben | Ley 7/1985, Art. 15 |
| Formular S1 vorlegen | INSS-Büro am spanischen Wohnort | nach dem Zuzug | DVKA |
| Auslandsvermögen melden (Modelo 720) | Agencia Tributaria | 1. Januar bis 31. März des Folgejahres, wenn ein Block 50.000 Euro übersteigt | Agencia Tributaria |
| Unbefristeten Führerschein erneuern | Verkehrsbehörde DGT | zwei Jahre nach Begründung des Wohnsitzes in Spanien | Dirección General de Tráfico |
Wer aus seiner Wohnung auszieht und in Deutschland keine neue bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden. Möglich ist das frühestens eine Woche vorher; das Melderegister wird zum Tag des Auszugs fortgeschrieben (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz).
Behalten Sie dagegen eine Wohnung, entfällt die Abmeldung. Das hat steuerliche Folgen: Einen Wohnsitz hat, wer eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird (§ 8 Abgabenordnung). Wer nur die kalten Monate im Süden verbringt, findet die passenden Regeln unter Überwintern in Spanien.
Unbeschränkt steuerpflichtig ist in Deutschland, wer hier einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 1 EStG); ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt stets als gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO). Nach dem Wegzug sind Sie nur noch mit inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig, zum Beispiel mit Ihrer deutschen Rente (§ 1 Abs. 4 EStG).
Zuständig für alle, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen, ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg. Bei beschränkter Steuerpflicht entfallen Grundfreibetrag und Ehegattensplitting. Auf Antrag werden Sie wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt, wenn mindestens 90 Prozent Ihrer Einkünfte der deutschen Steuer unterliegen oder die übrigen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen (§ 1 Abs. 3 EStG); EU-Bürger können dann mit dem Ehepartner zusammen veranlagt werden.
Wie Deutschland und Spanien eine Rente aufteilen, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, das die spanische Steuerverwaltung seit dem Steuerjahr 2013 anwendet:
| Leistung | Spanien | Deutschland |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente, Anspruch vor 2015 entstanden | besteuert | kein Besteuerungsrecht |
| Gesetzliche Rente, Anspruch 2015 bis 2029 entstanden | besteuert, rechnet die deutsche Steuer an | höchstens 5 % des Bruttobetrags |
| Gesetzliche Rente, Anspruch ab 2030 entstanden | besteuert, rechnet die deutsche Steuer an | höchstens 10 % des Bruttobetrags |
| Andere Renten aus Beiträgen, die mehr als zwölf Jahre steuerlich gefördert wurden | besteuert, mit Anrechnung | wie bei der gesetzlichen Rente |
| Beamtenpension | steuerfrei, zählt aber für den Steuersatz | besteuert (Ausnahme: spanische Staatsangehörige) |
Maßgeblich ist laut Agencia Tributaria der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch auf die Rente entsteht, nicht der Umzug. Wie Ihre eigenen Renten einzuordnen sind, sollte ein Steuerberater prüfen.
Sind Sie in Deutschland gesetzlich versichert, beziehen eine Rente der Deutschen Rentenversicherung und haben in Spanien keinen eigenen Anspruch, etwa aus einer Beschäftigung oder einer spanischen Rente, bleiben Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse versichert. Die Beiträge zahlen Sie weiter dort, in Spanien fallen keine an. So beschreibt es das Merkblatt der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) für Rentner mit Wohnort im Ausland.
Für sich und jeden mitversicherten Angehörigen erhalten Sie von der Kasse ein eigenes Formular S1, das Sie beim INSS an Ihrem spanischen Wohnort vorlegen. Nach dessen Bestätigung bekommen Sie alle Sachleistungen wie spanische Versicherte, einschließlich der dort üblichen Zuzahlungen. Geldleistungen wie Pflegegeld zahlt weiter die deutsche Kasse, und bei Besuchen in Deutschland gilt Ihre Gesundheitskarte wie bisher.
Kommt eine spanische Rente hinzu, wechselt der Schutz in der Regel in das spanische System. Über den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet laut Deutscher Rentenversicherung immer die jeweilige Krankenkasse. Wer im Ausland Pflegegeld bezieht, muss der Pflegekasse zudem mehrmals im Jahr einen Beratungsbesuch nachweisen (DVKA).
Wer noch keine Rente bezieht, braucht für die Anmeldung in Spanien eine Krankenversicherung, die alle Risiken im Land abdeckt, öffentlich oder privat (Orden PRE/1490/2012). Daneben bietet Spanien den Convenio especial an, eine Versicherung gegen Monatsbeitrag: 60 Euro unter 65 Jahren, 157 Euro ab 65. Voraussetzung sind die Eintragung im Padrón, ein Jahr Wohnzeit, wobei Zeiten in anderen EU-Staaten mitzählen, und kein anderer Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ministerio de Sanidad).
In ein EU-Land wie Spanien zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Rente in voller Höhe, auf ein Konto Ihrer Wahl, auch bei einer spanischen Bank. Den Umzug melden Sie dem Renten Service der Deutschen Post spätestens zwei Monate vorher. Die Rentenversicherung rät zu einer Beratung vor dem Umzug; ihre kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800 ist auch aus Spanien erreichbar.
Einmal im Jahr, meist zur Jahresmitte, fordert der Renten Service einen Lebensnachweis an. Bestätigen können ihn Behörden, Banken oder deutsche Auslandsvertretungen wie das Konsulat in Málaga; alternativ geht es digital mit dem persönlichen QR-Code aus dem Anschreiben und Ihrem Ausweis. Mit mehreren EU-Staaten ersetzt ein elektronischer Datenaustausch die Bescheinigung.
Laut Rentenversicherung gehen mehr als 1,7 Millionen Renten ins Ausland, vor allem nach Italien, Spanien und Österreich (Stand Juni 2026).
Ihr deutscher Führerschein wird in Spanien anerkannt und gilt, solange er gültig ist; umtauschen müssen Sie ihn nicht. Hat er kein Ablaufdatum oder eine Gültigkeit von mehr als 15 Jahren, ist er zwei Jahre nach Begründung Ihres Wohnsitzes in Spanien bei der Verkehrsbehörde DGT zu erneuern, und Sie erhalten dabei einen spanischen Führerschein. Für über 70-Jährige ist das Verfahren gebührenfrei.
Das deutsche Konto können Sie behalten. Wer Zahlungen von inländischen Konten annimmt, darf Ihr Konto nicht ablehnen, nur weil es in einem anderen EU-Land geführt wird (Your Europe). Banken erfragen per Selbstauskunft Ihre steuerliche Ansässigkeit; Konten von Kunden, die in einem anderen Teilnehmerstaat steuerlich ansässig sind, melden sie dem Bundeszentralamt für Steuern, das die Daten an diesen Staat weitergibt.
Bargeld ab 10.000 Euro ist bei der Ein- und Ausreise in Spanien anzumelden, auch bei Reisen innerhalb der EU (Auswärtiges Amt).
Als EU-Bürger dürfen Sie länger als drei Monate in Spanien leben, wenn Sie dort arbeiten oder ausreichende Mittel sowie eine Krankenversicherung haben, die alle Risiken in Spanien abdeckt (Real Decreto 240/2007, Art. 7). Die Eintragung ins zentrale Ausländerregister beantragen Sie persönlich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise, bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) der Provinz oder beim zuständigen Polizeikommissariat; die Bescheinigung wird sofort ausgestellt.
Einen festen Mindestbetrag gibt es nicht. Die Behörde prüft den Einzelfall und hält Mittel oberhalb der Grenze für ausreichend, die das jährliche Haushaltsgesetz für beitragsunabhängige Leistungen festlegt; Rentner belegen die Krankenversicherung mit ihrem Anspruch aus Deutschland (Orden PRE/1490/2012). Die spanische Ausländernummer ist ein eigenes Thema: NIE-Nummer beantragen.
Unabhängig davon muss sich jeder, der in Spanien lebt, im Padrón der Gemeinde eintragen, in der er gewöhnlich wohnt; wer in mehreren Gemeinden lebt, dort, wo er den größeren Teil des Jahres verbringt (Ley 7/1985, Art. 15). Der Eintrag gilt als Nachweis von Wohnsitz und Adresse, und der Convenio especial setzt ihn voraus.
In Spanien steuerlich ansässig ist, wer sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage im Land aufhält oder dort den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen hat. Gelegentliche Abwesenheiten werden mitgezählt, solange Sie nicht nachweisen, dass Sie in einem anderen Staat steuerlich ansässig sind; leben Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien, wird die Ansässigkeit vermutet (Ley 35/2006, Art. 9). Wer ansässig ist, versteuert sein Einkommen aus aller Welt (Art. 2).
Gelten Sie nach den Regeln beider Länder als ansässig, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen, welcher Staat Vorrang hat. Das sollte ein Steuerberater für Ihr Umzugsjahr prüfen.
Ansässige müssen außerdem ihr Vermögen im Ausland melden, mit dem Modelo 720. Es umfasst drei Blöcke: Konten, Wertpapiere und Versicherungen sowie Immobilien, und dazu zählt auch ein Haus, das Sie in Deutschland behalten. Gemeldet wird jeder Block, dessen Wert 50.000 Euro übersteigt, zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres; eine neue Meldung ist erst fällig, wenn ein Block um mehr als 20.000 Euro gewachsen ist.
Die Sanktionen bei Verstößen hat Spanien nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Januar 2022 (C-788/19) mit dem Gesetz 5/2022 neu geregelt. Kryptowerte im Ausland gehören nicht in das Modelo 720; für sie gibt es eine eigene Erklärung.
Was hier steht, entspricht den Regeln am 2. November 2026; eine persönliche Beratung kann es nicht ersetzen. Lassen Sie Ihre Lage vor dem Umzug von einem deutschen Steuerberater und einem unabhängigen spanischen Anwalt (abogado) prüfen, besonders die Besteuerung der Rente, eine doppelte Ansässigkeit und die Vermögensmeldung.
Wer in Spanien eine Immobilie sucht, findet die Grundlagen unter Haus kaufen in Spanien und Wohnung kaufen in Spanien, einen Küstenvergleich unter Immobilien an der Costa del Sol und alle deutschsprachigen Seiten in der Übersicht.
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Sprechen Sie mit uns über Spanien →Ja, wenn Sie in Deutschland keine Wohnung behalten. Die Abmeldung erfolgt bei der Meldebehörde, frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Wer eine Wohnung behält und weiter nutzt, meldet sich nicht ab, behält dann aber auch seinen Wohnsitz im Sinne des Steuerrechts und bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Ja, wenn Sie eine deutsche Rente beziehen und in Spanien keinen eigenen Anspruch haben, etwa aus Arbeit oder einer spanischen Rente. Die Beiträge zahlen Sie weiter an Ihre deutsche Kasse. Mit dem Formular S1, das Sie beim INSS vorlegen, werden Sie wie spanische Versicherte behandelt, samt spanischer Zuzahlungen. Über den Verbleib entscheidet im Einzelfall die Krankenkasse.
In Spanien, das als Wohnsitzstaat das Welteinkommen besteuert. Ist der Anspruch auf die gesetzliche Rente zwischen 2015 und 2029 entstanden, darf Deutschland zusätzlich bis zu 5 Prozent des Bruttobetrags erheben, bei Ansprüchen ab 2030 bis zu 10 Prozent; Spanien rechnet diese Steuer an. Beamtenpensionen besteuert Deutschland. Zuständig auf deutscher Seite ist das Finanzamt Neubrandenburg.
Drei Monate. Wer länger bleiben will, beantragt innerhalb von drei Monaten nach der Einreise persönlich die Eintragung ins zentrale Ausländerregister (Real Decreto 240/2007, Art. 7). Voraussetzung sind eine Arbeit in Spanien oder ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung für alle Risiken. Davon getrennt ist die Pflicht, sich im Padrón der Gemeinde einzutragen, in der Sie wohnen.
Eine Meldung der spanischen Steuerverwaltung über Vermögen im Ausland, die alle steuerlich Ansässigen betrifft. Sie umfasst drei Blöcke, nämlich Konten, Wertpapiere und Versicherungen sowie Immobilien, und ist für jeden Block fällig, dessen Wert 50.000 Euro übersteigt. Frist ist der 1. Januar bis 31. März des Folgejahres. Ein Haus, das Sie in Deutschland behalten, zählt zum Block Immobilien.
Nein, er gilt weiter, solange er gültig ist, und ein Umtausch ist freiwillig. Hat er kein Ablaufdatum oder eine Gültigkeit von mehr als 15 Jahren, müssen Sie ihn zwei Jahre nach Begründung Ihres Wohnsitzes in Spanien bei der Verkehrsbehörde DGT erneuern lassen und erhalten dann einen spanischen Führerschein. Dafür verlangt die DGT ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis eines zugelassenen Untersuchungszentrums.
Auch verfügbar in: English · Nederlands
Zuletzt geprüft am 2026-11-02. Regeln und Sätze ändern sich; dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Lassen Sie Ihre eigene Situation von einem unabhängigen spanischen Anwalt (abogado) oder Steuerberater prüfen, bevor Sie handeln.