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Spanien · NIE-Nummer

NIE-Nummer beantragen: so kommen Sie an Ihre spanische Ausländernummer

Die NIE (número de identidad de extranjero) ist Ihre persönliche Identifikations- und Steuernummer in Spanien; ohne sie lässt sich ein Immobilienkauf nicht ins Grundbuch eintragen. Sie beantragen sie persönlich oder über einen Bevollmächtigten beim spanischen Konsulat, das für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständig ist, oder bei der Policía Nacional in Spanien. Die Gebühr beträgt in Spanien 9,84 €, und die Konsulate nennen eine Bearbeitungszeit von etwa zwei bis fünf Wochen.

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Wofür Sie die NIE brauchen

Spanien vergibt die NIE an Ausländer, die aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen mit dem Land zu tun haben. Die Nummer ist persönlich und einmalig (Real Decreto 1155/2024, Art. 205); die spanische Botschaft in Berlin nennt sie auf ihrem Merkblatt schlicht Steuernummer für ausländische Bürger. Ein Aufenthaltstitel ist sie nicht und belegt auch keinen Wohnsitz in Spanien, so das Generalkonsulat Stuttgart.

Beim Immobilienkauf kommen Sie nicht ohne sie aus. Jeder Käufer muss dem Notar seine Steuernummer nachweisen, und ohne die Nummern aller Beteiligten trägt das Grundbuchamt nicht ein (Ley del Notariado, Art. 23; Ley Hipotecaria, Art. 254). Kauft ein Ehepaar gemeinsam, braucht deshalb jeder eine eigene NIE; wie die Nummer in den Kaufablauf passt, steht unter Haus kaufen in Spanien.

Antrag in Deutschland beim zuständigen Konsulat

Wer in Deutschland wohnt, wendet sich an die spanische Vertretung, in deren Bezirk der Erstwohnsitz liegt; jeder Antragsteller braucht einen eigenen Termin. Die Konsulate nehmen den Antrag nur an, wenn Sie nicht vorhaben, länger als drei Monate in Spanien zu leben. Andernfalls läuft alles über die Registrierung in Spanien, die weiter unten beschrieben ist.

Spanische Vertretungen in Deutschland: Angaben laut deren Merkblättern und Internetseiten
VertretungZuständig fürTerminGebühr laut VertretungBearbeitung
Botschaft Berlin, KonsularabteilungBerlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringenonline13,05 €, nur mit Karte (Stand August 2024)etwa 2–3 Wochen
Generalkonsulat DüsseldorfNordrhein-Westfalennur online9,84 €, nur EC-Karte, V-Pay oder Maestrokeine Angabe
Generalkonsulat StuttgartBaden-Württembergtelefonisch oder per E-Mail9,84 € bar, 5,70 € mehr bei Versand per Postetwa 4–5 Wochen
Generalkonsulat MünchenBayernsiehe Seite des Konsulatskeine Angabe gefundenkeine Angabe gefunden
Generalkonsulat Hamburgsiehe Seite des Konsulatsnur onlinekeine Angabe gefundenkeine Angabe gefunden

Quellen: Merkblatt der Botschaft Berlin (Stand 24. August 2024), Seite des Generalkonsulats Düsseldorf, Merkblatt des Generalkonsulats Stuttgart (2023), Seiten der Generalkonsulate München und Hamburg (Hamburg vom 19. August 2026). Die Angaben weichen voneinander ab und sind teils älter; verbindlich ist die aktuelle Seite Ihres Konsulats. Das NIE-Merkblatt des Generalkonsulats Frankfurt am Main war bei unserer Prüfung nicht abrufbar.

Berlin, Düsseldorf und Stuttgart verlangen übereinstimmend das ausgefüllte Formular EX-15, Personalausweis oder Reisepass im Original mit gut lesbarer Kopie und einen Nachweis des Wohnsitzes; Berlin will zusätzlich das Gebührenformular 790 Código 012. Steht die Adresse in Ihrem deutschen Personalausweis, verlangen Düsseldorf und Stuttgart keine Meldebescheinigung; sonst darf sie dort höchstens drei Monate beziehungsweise einen Monat alt sein, in Berlin höchstens zwölf Monate.

Die Konsulate leiten den Antrag nur weiter und können ihn nicht beschleunigen: Die Nummer vergibt die Polizei in Spanien, und die Bescheinigung kommt per E-Mail. Geben Sie im Formular deshalb eine E-Mail-Adresse an. Wer in Österreich oder der Schweiz lebt, wendet sich an die spanische Vertretung dort; Anträge aus dem Ausland laufen stets über die Konsulate (Art. 205).

Antrag in Spanien bei der Policía Nacional

Sind Sie ohnehin in Spanien, etwa für Besichtigungen, können Sie die NIE bei einer Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder einer Polizeidienststelle beantragen. Termine (cita previa) vergibt die spanische Verwaltung online. Die Gebühr zahlen Sie vorher mit dem Formular 790 Código 012 bei einer Bank, ohne dort ein Konto haben zu müssen.

Voraussetzung ist, dass Sie sich nicht unerlaubt in Spanien aufhalten und angeben, wofür Sie die Nummer brauchen, zum Beispiel für einen geplanten Kauf. Die Behörde muss binnen fünf Tagen nach Eingang des Antrags entscheiden; antwortet sie nicht, gilt der Antrag als abgelehnt (Real Decreto 1155/2024, Art. 205).

Formular EX-15 und Gebühr 790 Código 012

Das EX-15 ist der amtliche Antrag für die NIE und für Bescheinigungen. Füllen Sie es auf Spanisch aus, am besten am Computer; handschriftliche Formulare leitet Düsseldorf nicht weiter. Die Vertretungen verlangen es unterschiedlich: Düsseldorf ohne Unterschrift in zweifacher Ausfertigung, Stuttgart unterschrieben und in Großbuchstaben, Berlin nur die ersten beiden Seiten.

Das Gebührenformular 790 Código 012 erzeugen Sie auf der Internetseite der Policía Nacional. Laut deren Gebührenliste, abgerufen am 2. November 2026, kostet die Vergabe der NIE in Spanien 9,84 €. Die Konsulate nennen auf ihren Merkblättern zum Teil andere Beträge, Berlin etwa 13,05 €.

Antrag durch einen Bevollmächtigten

Können Sie nicht selbst kommen, darf ein Vertreter den Antrag stellen, etwa Ihr spanischer Anwalt. Die Anforderungen an die Vollmacht sind allerdings streng. Das Generalkonsulat Stuttgart akzeptiert nur eine notariell beurkundete Vollmacht, die ausdrücklich zum NIE-Antrag bei einem spanischen Konsulat ermächtigt, oder eine notarielle Generalvollmacht; eine bloße Unterschriftsbeglaubigung genügt nicht, und der Notar muss Ihre Geschäftsfähigkeit ausdrücklich bestätigen.

Die Vollmacht braucht dort eine Apostille und eine Übersetzung ins Spanische durch einen vereidigten Übersetzer. Der Vertreter bringt außerdem eine beglaubigte, apostillierte Kopie Ihres Ausweises mit. Berlin verlangt die Übersetzung nur bei Vollmachten, die nicht auf Deutsch sind; Düsseldorf will sie zweisprachig auf Deutsch und Spanisch und die Daten des Vertreters in Abschnitt 2 des EX-15.

NIE oder Registrierung: wenn Sie länger in Spanien leben

Wer länger als drei Monate in Spanien leben will, beantragt keine gesonderte NIE. Als EU-Bürger müssen Sie sich dann binnen drei Monaten nach der Einreise persönlich bei der Ausländerbehörde oder Polizei Ihrer Provinz registrieren lassen (Real Decreto 240/2007, Art. 7). Die Registrierungsbescheinigung (certificado de registro de ciudadano de la Unión) wird sofort ausgestellt und enthält Ihre NIE.

NIE-Bescheinigung und Registrierungsbescheinigung im Vergleich, Stand 2. November 2026
NIE-BescheinigungRegistrierungsbescheinigung
Für wenKäufer und Eigentümer ohne Wohnsitz in SpanienEU-, EWR- und Schweizer Bürger, die länger als drei Monate in Spanien leben
WoKonsulat im Wohnsitzland oder Polizei in SpanienAusländerbehörde oder Polizei in Spanien, persönlich
FormularEX-15EX-18
Gebühr in Spanien9,84 €12,00 €
Was sie belegtIhre Nummer, keinen AufenthaltIhre Nummer und Ihre Eintragung im Zentralregister für Ausländer
VoraussetzungGrund für die Nummer angebenWer nicht arbeitet: unter anderem ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung

Quellen: Policía Nacional (Verfahren und Gebühren, abgerufen am 2. November 2026), Real Decreto 240/2007, Art. 7, und Real Decreto 1155/2024, Art. 205.

Was die Registrierung für Krankenversicherung, Rente und Steuern bedeutet, erklärt Auswandern nach Spanien; wer nur die Wintermonate verbringt, liest Überwintern in Spanien. Die Steuern rund um den Kauf, für die Sie die NIE ebenfalls brauchen, stehen unter Kaufnebenkosten in Spanien. Stand dieser Seite ist der 2. November 2026; maßgeblich sind die Angaben Ihres Konsulats. Alle Ratgeber stehen auf der Spanien-Startseite.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert es, eine NIE-Nummer zu bekommen?

Über ein Konsulat in Deutschland nennen die Vertretungen etwa zwei bis drei Wochen (Berlin) oder vier bis fünf Wochen (Stuttgart). Beschleunigen können sie das nicht, weil die Polizei in Spanien die Nummer vergibt. Beantragen Sie die NIE in Spanien, muss die Behörde binnen fünf Tagen entscheiden; hinzu kommt dort die Wartezeit auf einen Termin.

Was kostet die NIE-Nummer?

Die staatliche Gebühr für die Vergabe beträgt 9,84 € und wird mit dem Formular 790 Código 012 bezahlt (Policía Nacional, Stand November 2026). Die spanischen Konsulate in Deutschland nennen auf ihren Seiten teils abweichende Beträge, die Botschaft in Berlin etwa 13,05 €. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder Gestor vertreten, kommt dessen Honorar hinzu.

Kann man die NIE-Nummer online beantragen?

Nicht vollständig. Viele Konsulate und die spanische Verwaltung vergeben Termine online, das Gebührenformular erzeugen Sie auf der Seite der Policía Nacional, und die Bescheinigung kommt per E-Mail. Den Antrag selbst müssen Sie aber persönlich stellen oder von einem Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht stellen lassen.

Brauchen beide Ehepartner eine NIE-Nummer?

Ja, wenn beide als Käufer in der Kaufurkunde stehen. Der Notar muss die Steuernummer jedes Beteiligten aufnehmen, und ohne die Nummern aller Beteiligten trägt das Grundbuchamt den Kauf nicht ein. Beim Konsulat braucht jeder Antragsteller einen eigenen Termin; planen Sie die beiden Anträge deshalb rechtzeitig ein.

Läuft die NIE-Nummer ab?

Die Nummer selbst ist persönlich und einmalig und bleibt Ihnen. Ein Ablaufdatum der NIE-Bescheinigung nennen die Merkblätter der Konsulate nicht; brauchen Sie eine neue, stellt die Behörde eine Zweitausfertigung aus, laut Stuttgart für 7,31 €. Eine Aufenthaltsbescheinigung für Ansässige gilt dagegen drei Monate. Fragen Sie vor dem Notartermin, ob Ihre Bescheinigung akzeptiert wird.

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Auch verfügbar in: English · Nederlands

Quellen

  1. Real Decreto 1155/2024, Reglamento de la Ley Orgánica 4/2000, Art. 205: Número de identidad de extranjero (BOE, in Kraft seit 20.05.2025)
  2. Asignación de NIE a instancia de interesado (Policía Nacional, abgerufen 02.11.2026)
  3. Tasas de trámites de extranjería: NIE 9,84 €, Registrierungsbescheinigung 12,00 €, Bescheinigungen 7,31 € (Policía Nacional, abgerufen 02.11.2026)
  4. Certificado de registro de ciudadano de la Unión (Policía Nacional, abgerufen 02.11.2026)
  5. Certificado de residente: Gültigkeit drei Monate (Policía Nacional, abgerufen 02.11.2026)
  6. Real Decreto 240/2007, Art. 7: Registrierung von EU-Bürgern (BOE)
  7. Steuernummer für ausländische Bürger (NIE): Merkblatt (Spanische Botschaft Berlin, Konsularabteilung, Stand 24.08.2024)
  8. Número de Identidad de Extranjero (NIE) / Identifikationsnummer für Ausländer: Merkblatt (Spanisches Generalkonsulat Stuttgart, 2023)
  9. NIE beantragen (Spanisches Generalkonsulat Düsseldorf)
  10. Citas previas pasaporte y NIE (Spanisches Generalkonsulat Hamburg, 19.08.2026)
  11. Demarcación consular: Freistaat Bayern (Spanisches Generalkonsulat München)
  12. Ley del Notariado, Art. 23 (BOE, letzte Änderung 03.01.2025)
  13. Ley Hipotecaria, Art. 254 (BOE, letzte Änderung 03.01.2025)

Zuletzt geprüft am 2026-11-02. Regeln und Sätze ändern sich; dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Lassen Sie Ihre eigene Situation von einem unabhängigen spanischen Anwalt (abogado) oder Steuerberater prüfen, bevor Sie handeln.